- 1861 - 1285. o.T. In Neu-Brandenburg. Hermann, Bischof von Camin, ertheilt denen, welche die Kirchen der Minoriten in der Breslauer Custodie, nämlich zu Breslau, Neisse, Schweidnitz, Brieg und Namslau, an bestimmten Feiertagen besuchen, Ablass. Desgleichen den Wohlthätern der betreffenden Klöster überhaupt, doch vorbehaltlich der Zustimmung des Diöcesanbischofs. Aus dem Or. mit einem Siegelfragmente Staatsarchiv Breslau Minor. 1. bei Stenzel, Bisthumsurk. 185, 186, wo auch in Anm 1. darauf aufmerksam gemacht wird, wie von zwei gleichzeitigen Vermerken auf dem unteren Rande der Urkunde der eine berichtet, dass der lector Her(mann) diese Indulgenz verschafft habe, der andere mit einer radirten Stelle eine Andeutung enthält, dass, was sehr begreiflich erscheint, die Ratifikation seitens des Diöcesanbischofs damals nicht zu erlangen gewesen sei. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |